Die Energieberater (HWK) dürfen diesen Energieausweis ausstellen. Durch Förderprogramme erhöht der Staat die Investitionsbereitschaft der Kunden in Energiespartechniken. Voraussetzung dazu ist vor allen Dingen Fachwissen und ein kompetentes Auftreten beim Kunden. Dazu braucht es den Überblick über die wichtigsten Branchen übergreifenden technischen Möglichkeiten, Kosten, gesetzliche Vorgaben und Fördermittel zur Energieeinsparung und das “ABC” der Energieberatung.
Aus diesem Grund wurde vom Jungunternehmer Martin Kett der Lehrgang für Energieberatung der HWK-Ndb.-Obf. belegt und die Prüfung Energieberater (HWK) abgelegt.
Dadurch ist er zur Ausstellung des Energiepasses für Wohngebäude oder Wohnungen befugt.